
Detektiv Blog
Die Arbeit als Detektiv ist vielseitig und erfordert ein breites Spektrum an Fähigkeiten und Qualifikationen. Detektive arbeiten sowohl in privaten als auch öffentlichen Bereichen, je nach Spezialisierung und Auftrag. Zu den Hauptaufgaben eines Detektivs gehören das Sammeln von Informationen, die Durchführung von Ermittlungen und die Dokumentation von Beweisen. Oft erfordert dies diskrete Überwachung, Befragungen, und manchmal auch das Aufdecken von Betrug oder das Wiederfinden von vermissten Personen.
Typische Aufgaben eines Detektivs
Observation und Überwachung: Detektive verbringen oft viel Zeit mit der Beobachtung von Personen oder Objekten, um das Verhalten von Zielpersonen zu analysieren und Informationen zu sammeln. Dies kann beispielsweise bei der Überwachung eines mutmaßlich untreuen Partners oder bei der Überprüfung von Mitarbeitermissbrauch der Fall sein.
Beweissammlung: Die Sammlung von Beweisen ist zentral für die Arbeit eines Detektivs. Hierzu gehören Fotos, Videos oder Dokumente, die die Aktivitäten der überwachten Personen belegen können. Im rechtlichen Rahmen müssen Detektive dafür sorgen, dass die Beweiserhebung den Datenschutzrichtlinien entspricht.
Befragung und Recherche: Ein Detektiv führt oft Interviews mit Personen, die relevante Informationen zu einem Fall haben. Diese Befragungen helfen dabei, ein umfassenderes Bild der Situation zu gewinnen.
Analysen und Berichte: Am Ende einer Ermittlung erstellt der Detektiv einen detaillierten Bericht, der die gesammelten Beweise und Informationen systematisch darstellt. Dieser Bericht ist oft Grundlage für Gerichtsverhandlungen oder für interne Ermittlungen in Unternehmen.
Spezialisierungen
Detektive können in verschiedenen Bereichen spezialisiert sein, darunter:
Privatdetektive:
Oft beschäftigen sie sich mit Fällen im persönlichen Bereich, wie etwa
Verdachtsfällen von Untreue, Kindersorgerechtsfragen oder
Erbschaftsangelegenheiten.
Wirtschaftsdetektive: Sie arbeiten im
Auftrag von Unternehmen und klären Betrugsfälle auf, überwachen
Mitarbeitende oder decken Industriespionage auf.
Forensische Detektive: Diese Detektive sind auf die Analyse digitaler Daten und auf Cyberkriminalität spezialisiert.
Herausforderungen und Risiken
Die Arbeit als Detektiv ist oft anspruchsvoll und kann riskant sein. Diskrete Beobachtung ist nicht immer einfach und erfordert Geduld und Fingerspitzengefühl. Auch die psychische Belastung ist nicht zu unterschätzen: Die Arbeit kann oft zu unregelmäßigen Arbeitszeiten führen, und die Auseinandersetzung mit schwierigen Themen kann belastend sein.
Fähigkeiten und Qualifikationen
Ein erfolgreicher Detektiv muss ein gutes Auge für Details haben, analytisches Denken mitbringen und in der Lage sein, komplexe Informationen zu verarbeiten. Kommunikationsfähigkeit und Menschenkenntnis sind ebenfalls essenziell, da Detektive oft mit unterschiedlichen Personen in Kontakt stehen. Computerkenntnisse, insbesondere für die Recherche und Analyse digitaler Spuren, gewinnen immer mehr an Bedeutung.
Insgesamt erfordert der
Beruf des Detektivs neben technischer Ausstattung wie Kameras oder
Überwachungsgeräten auch ein hohes Maß an Geduld, psychologisches
Verständnis und Flexibilität.
Die Arbeit eines Privatdetektivs spielt in vielen Bereichen eine wichtige Rolle, da sie oft Lücken schließt, die staatliche Ermittlungsbehörden nicht abdecken können oder wollen. Während Polizei und Justiz vorrangig bei Verbrechen und akuten Bedrohungen eingreifen, beschäftigen sich Privatdetektive oft mit Themen, die zwischenmenschliche Konflikte oder wirtschaftliche Interessen betreffen.
Hier sind einige Gründe, warum die Arbeit eines Privatdetektivs wichtig ist:
Unterstützung in privaten Angelegenheiten
Privatdetektive werden häufig in persönlichen Belangen beauftragt, wie etwa bei Verdacht auf Untreue, Sorgerechtsstreitigkeiten oder Erbschaftsangelegenheiten. Sie liefern Fakten und Beweise, die den Betroffenen helfen, fundierte Entscheidungen zu treffen. In vielen Fällen tragen sie dazu bei, emotionale und oft belastende Unsicherheiten zu klären, die das persönliche Leben erheblich beeinflussen können.
Entlastung der Justiz
Die Arbeit von Privatdetektiven kann die Justiz entlasten, indem sie Vorermittlungen und Beweissicherungen übernehmen. Besonders bei zivilrechtlichen Angelegenheiten wie Nachbarschaftsstreitigkeiten, Versicherungsbetrug oder Geschäftsverträgen können Privatdetektive entscheidende Informationen beschaffen, die in einem späteren Gerichtsverfahren nützlich sind. So wird die Polizei nicht für weniger dringende oder zwischenmenschliche Konflikte belastet.
Schutz vor Wirtschaftskriminalität
Im Bereich der Wirtschaftskriminalität spielen Privatdetektive eine bedeutende Rolle. Sie werden von Unternehmen beauftragt, um Fälle von Diebstahl, Spionage, Wettbewerbsverstößen oder Versicherungsbetrug aufzuklären. Die Ermittlungen schützen Firmen vor erheblichen finanziellen Schäden und tragen dazu bei, ein sicheres Umfeld für Mitarbeitende zu schaffen. Auch die Überprüfung von Mitarbeitenden (beispielsweise bei Verdacht auf Spesenbetrug oder Fehlzeiten) gehört in vielen Unternehmen zu den wichtigen Präventivmaßnahmen.
Schutz vor Identitätsdiebstahl und Cyberkriminalität
In der digitalen Welt sind Identitätsdiebstahl und Cyberkriminalität stark angestiegen. Privatdetektive, die sich auf die digitale Forensik spezialisiert haben, können dabei helfen, diese Fälle aufzuklären und digitale Spuren nachzuvollziehen. Sie unterstützen Opfer, indem sie gezielt nach dem Ursprung der Angriffe suchen und Hinweise auf Täter finden, was insbesondere bei Datenlecks oder Online-Betrug wertvoll ist.
Erhöhung der Transparenz
Privatdetektive tragen in vielen Situationen zur Klärung von Unsicherheiten und zur Wahrheitsfindung bei. Beispielsweise können sie verdeckte Ermittlungen bei Sorgerechtsfragen durchführen, um festzustellen, ob das Wohlergehen eines Kindes gefährdet ist. Auch bei Verdacht auf Untreue können sie dazu beitragen, Klarheit in oft komplexe und emotionale Situationen zu bringen. Die so gewonnenen Informationen schaffen Transparenz und ermöglichen es den Betroffenen, informierte Entscheidungen zu treffen.
Vertrauensbildung und Sicherheit
Die Arbeit eines Privatdetektivs stärkt das Vertrauen, indem sie Beweise liefert, die auf Fakten basieren. Ob in der Ehe, im Unternehmen oder bei Partnerschaften – Detektive helfen, Unsicherheiten zu beseitigen und Vertrauen wiederherzustellen. Gerade in Unternehmen kann ein Detektiv durch gezielte Ermittlungen gegen Mitarbeiterkriminalität und Missbrauch von Ressourcen eine vertrauensvolle Unternehmenskultur fördern.
Fazit
Privatdetektive sind oft wichtige Helfer im Hintergrund, die Lücken füllen, wenn staatliche Ressourcen oder gesetzliche Rahmenbedingungen nicht ausreichen. Ihre Arbeit bietet vielen Menschen und Unternehmen die Sicherheit und Gewissheit, die sie für fundierte Entscheidungen brauchen.
Zu viel Datenschutz kann in manchen Bereichen kontraproduktiv sein. Wenn der Schutz persönlicher Daten übertrieben wird, kann das die Effizienz wichtiger Prozesse massiv behindern. Beispielsweise erschwert es in der Medizin den schnellen Datenaustausch zwischen Ärzten, was lebenswichtige Behandlungen verzögern könnte. In der Strafverfolgung wird der Zugriff auf wichtige Informationen eingeschränkt, was Ermittlungen unnötig kompliziert macht und Verbrecher schützt. Auch in der Wirtschaft kann übertriebener Datenschutz Innovation hemmen, da Unternehmen Daten oft nicht mehr effektiv nutzen können, um neue Produkte oder Dienstleistungen zu entwickeln. Übermäßiger Datenschutz kann so am Ende mehr Schaden als Nutzen bringen.
Datenschutz ist ein wichtiges Grundrecht, das den Schutz der Privatsphäre und persönlicher Daten gewährleistet. Allerdings kann er bei der Aufklärung von Straftaten auch Nachteile mit sich bringen. Einer der Hauptnachteile ist, dass Ermittlungsbehörden oft eingeschränkt sind, auf personenbezogene Daten zuzugreifen. Diese Daten könnten für die Aufklärung von Straftaten oder die Identifizierung von Verdächtigen entscheidend sein. Datenschutzgesetze wie die DSGVO regeln den Zugang zu privaten Informationen streng, was die Ermittlungen verlangsamen oder sogar behindern kann. Ein weiterer Nachteil ist die Einschränkung bei der Überwachung von Kommunikation. Ohne richterliche Genehmigung dürfen Polizei und Geheimdienste nicht auf private Kommunikation wie E-Mails oder Telefonate zugreifen, selbst wenn es Verdachtsmomente gibt. Dadurch können potenziell wichtige Informationen verloren gehen. Zudem erschwert der Datenschutz den grenzüberschreitenden Datenaustausch. Ermittlungen in internationalen Fällen, wie bei Cyberkriminalität, werden komplexer, wenn Länder unterschiedliche Datenschutzstandards haben. Insgesamt steht der Datenschutz in einem Spannungsfeld: Er schützt individuelle Freiheiten, kann aber gleichzeitig die Effizienz und Geschwindigkeit von Ermittlungen beeinträchtigen.
Portrait eines Detektivs in Wien
Das Internet, so Ulm, habe die Branche revolutioniert: "Was früher oft mühsame Ermittlungsarbeit vor Ort war, findet man jetzt mit einem Mausclick." Ob Hintergrundinfos oder Bilder von Personen: Gerade soziale Netzwerke wie Facebook oder Xing seien zum ermitteln prädestiniert, berichtet er von seinem persönlichen Segen der Web.2.0-Generation. Um Kontakt aufzunehmen, werden aber keine gefakten Profile angelegt: "Es reicht oft, wenn man die Freundes- oder Kontaktlisten der Personen sieht." Weitere Recherchemöglichkeiten seien spezielle Datenbanken, Firmenregister etc. "Es liegt eh alles auf der Straße", meint Ulm, "man muss es nur aufheben". Versicherungsbetrug, Abhörschutz, Personensuche oder Mitarbeiterüberwachung: das Leistungsspektrum der Detektei ist breit gestreut. Ebenso wie die Kunden, die aus Banken, Versicherungen oder Hausverwaltungen kommen. Im privaten Bereich spielt etwa Ehebruch - oder vermeintlicher - eine große Rolle, sagt Ulm. "Alle Klienten haben einen Verdacht." Und der, so der Unternehmer, sei immer auch begründet: "Ich kann mich bis jetzt an keinen Fall erinnern, wo nichts gewesen wäre."
Erwischt werden die Leute mittels Beobachtungen. "Wir legen uns nicht auf die Lauer, sondern mischen uns unter die Passanten oder fahren mit dem Auto nach." Wie oft man observieren muss, sei unterschiedlich: "Es kann schon beim ersten Mal klappen", berichtet er, "manchmal aber erst beim zweiten oder dritten Versuch". In Absprache mit dem Klienten werden die Beobachtungstage so ausgewählt, dass das Ertappen auf frischer Tat wahrscheinlicher sei.Dokumentiert wird das Vergehen dann via Foto oder Video. "Wenn wir Glück haben, tauschen die Leute schon auf der Straße Zärtlichkeiten aus", sagt Ulm. Das werde dann gefilmt. Normalerweise spielen sich Affären in irgendwelchen Wohnungen ab. Und hier gebe es einen fixen Grundsatz: "Bei der Wohnungstüre ist Schluss." Man verschaffe sich niemals unter einer falschen Identität oder unter Vorspiegelung falscher Tatsachen Zutritt, betont er.
Dass sich Detektive oft im gesetzlichen Graubereich bewegen, verneint Ulm: "Alles was wir machen, ist legal." Die Reputation stehe genauso auf dem Spiel wie die Konzession für das Unternehmen. In Österreich sind die Detekteien unter dem Dach des Detektiv-Verbands versammelt. Illegale Aktionen wie Telefonabhörungen oder das Anbringen von Wanzen seien tabu, beteuert er.Was sehr wohl zum Portfolio gehört, ist Abhörschutz: "Firmen mit innovativen Produkten werden oft ausspioniert." Das Lokalisieren von Wanzen sei ein sehr zeitaufwändiges Prozedere, erklärt er. Einerseits gebe es spezielle Geräte zum Aufspüren, auf der anderen Seite müsste aber beinahe die gesamte Büroeinrichtung - vom Computer bis zum Sessel - auf den Kopf gestellt werden. "Alles wird zerlegt." Wanzen können nicht mehr geortet werden, wenn die Batterie leer ist.
Dass "Misstrauen" im Generellen in den letzten Jahren zugenommen hat, glaubt er nicht: "Es ist konstant." Konstant ist auch die Zahl der Mitarbeiterüberwachungen. "In besonders schweren Fällen, wo es um Krankenstände geht", erzählt er. "Leute sagen, dass sie krank sind, gehen aber ins Fitnessstudio oder ins Schwimmbad." Ein klassischer Fall, wo ein Detektiv auf den Plan tritt. "Aber nur, wenn es wirklich Auffälligkeiten sind", so Ulm, denn: "Es wäre zu teuer, jeden Mitarbeiter zu überwachen." Neben Krankenständen geraten auch Außendienstmitarbeiter oft ins Visier von Detektiven: "Manche fahren nämlich nicht einmal von zuhause weg."Es komme immer wieder vor, dass Aufträge verweigert werden. "Fälle wie Lidl oder Deutsche Bundesbahn würde ich persönlich nicht machen", meint er. Tätigkeiten von Angestellten wurden hier bis ins Privatleben seziert. Für Ulm eine Frage der Berufsethik: "Alle einfach unter Generalverdacht stellen, geht nicht." Ein weiters Tabu sind für ihn Tests, wo die Treue von Partnern auf dem Prüfstand steht. "Ein 'Lockvogel' wird hier engagiert, um jemanden zu einem Seitensprung zu verführen", präzisiert Ulm. "Wenn die Leute von selbst untreu werden, ok, aber man muss das nicht provozieren." Es gebe ohnehin eigene Agenturen, die solche "Treuetests" durchführen.
Bestimmte Persönlichkeitsmerkmale, die sich wie ein roter Faden durch die Detektiv-Branche ziehen, kann er keine erkennen; außer vielleicht "geistige Fitness und Neugierde". Überhaupt würden sich in dem Metier sehr unterschiedliche Charaktere tummeln: "Wir haben Kollegen, die vorher studiert haben." Etwa Soziologen oder Medienleute. Eine gute körperliche Konstitution sei keine Voraussetzung für den Beruf, aber ein Vorteil: "Es ist sicher ein harter Job."Der Besitz eines Waffenscheins ist kein Muss, sondern mehr Usus. "In der Regel hat jeder Detektiv eine", sagt Ulm, der seine Waffe nie bei sich trägt: "Die liegt im Safe, außer ich mache Personenschutz." Ein Schutz, der ihn an die Seite von "sehr vielen" Prominenten gebracht hat. Um welche Personen es sich handelte, will er nicht sagen.Quelle: https://detektivinwien.blogspot.com/2014/08/portrat-eines-detektivs-in
politik
Terror-Ermittlungen weiter "auf Hochdruck"
Nach den verhinderten mutmaßlichen Anschlagsplänen ermitteln
die Behörden laut Innenminister Karner (ÖVP) weiter "auf Hochdruck".
Medial berichtete Details, dass acht weitere Security Mitarbeiter
amtsbekannt gewesen seien, kommentierte der Minister nicht.
https://wien.orf.at/stories/3268811/
Die Beschäftigung von orientalischen Securitys und Sichheitsfirmen in Österreich kann mit gewissen Herausforderungen und Gefahren ( z. B. Einschleusung durch kriminelle Araber- Clans, Terror Gruppen) verbunden sein.
Zum einen gibt es kulturelle und religiöse Unterschiede ( Mit westlichen Werten nicht zu vereinbarende Ehrbegriffe, keine Gleichstellung der Frau ), die in Stress- oder Konfliktsituationen Missverständnisse hervorrufen können.
Sicherheitskräfte müssen in Österreich oft eng mit Polizei und Behörden zusammenarbeiten, was spezifische Kenntnisse der rechtlichen und gesellschaftlichen Normen erfordert. Sprachbarrieren und mangelnde Kenntnis der lokalen Gepflogenheiten könnten in diesen Situationen hinderlich sein.
Darüber hinaus gibt es Vorurteile in der Bevölkerung, die zu Misstrauen gegenüber orientalischen Securitys führen können. Dies kann das Arbeitsklima belasten und zu Spannungen sowohl mit Kunden als auch innerhalb der Teams führen.
Wichtig wäre es daher, für eine umfassende Schulung und umfassende Integration zu sorgen, um solche Probleme zu minimieren.
Gerade im Bereich der Geheimdienste und der Polizei ist die gezielte Überwachung von Personen ein wichtiges Mittel, um die Aktivitäten von Verdächtigen zu registrieren, strafbare Handlungen aufzuklären oder gar zu verhindern. Dabei wird je nach Brisanz der Operation durchaus immenser Aufwand an Personal und Material betrieben. So kann eine Observation im Rauschgift-Milieu durchaus ein Dutzend Personen und mehrere Fahrzeuge binden, über Zeiträume von Tagen bis hin zu Wochen oder gar Jahren. In solch einem Fall ist es üblich, dass ein Team in der Dienststelle die Kommunikationsverbindungen des oder der Verdächtigen überwacht und per Funk oder Telefon in Verbindung zu den Leuten vor Ort steht, um aus der Überwachung gewonnene Erkenntnisse unverzüglich auf ihre Relevanz für das Einsatzgeschehen zu bewerten und den Leuten vor Ort mitzuteilen.
Im direkten Umfeld des Aufenthaltsortes der observierten Person(en) halten sich mehrere Observationseinheiten auf, üblicherweise Einzelpersonen oder Zweier-Gruppen. Je nach den zu erwartenden Bewegungen des Verdächtigen werden passende Verkehrsmittel vorgehalten und besetzt, sowohl Zweiräder wie auch PKW. Auch ist es durchaus im Rahmen des Üblichen, dass Zimmer oder Wohnungen angemietet werden, von denen aus eine visuelle Beobachtung erfolgt, und wo zugleich die Kommunikationsverbindungen der beteiligten Kräfte zusammenlaufen. Ebenso gibt es Fälle, in denen in einem unbemannten Fahrzeug Kameras verborgen sind, die z. B. den Hauseingang überwachen und die aufgenommenen Bilder per Richtfunk zu einem etwas entfernter positionierten Fahrzeug übertragen, in welchem das Observationsteam sitzt.
Die einzelnen observierenden Kräfte halten vor Ort normalerweise per Sprechfunk zueinander Kontakt. Dabei werden die Geräte meist verborgen getragen, gehört wird über drahtlose Ohrhörer, die kaum zu erkennen sind und ohnehin aussehen wie handelsübliche Hörgeräte. Gesprochen wird meist über in der Kleidung versteckte Mikrophone, zum Beispiel am Hemdkragen oder an der Jacke befestigt. Je nach Brisanz der Observation und Art der ausführenden Dienststelle erfolgt der Funkverkehr offen und für jedermann mit einem Funkscanner abhörbar oder auch digital verschlüsselt. Verlässt die Zielperson den Aufenthaltsort, dann wird versucht, mit zwei bis drei Teams die Person zu beschatten. Wenn im Voraus nicht bekannt ist, wie die Person sich fortbewegt, dann ist das Verlassen des Aufenthaltsortes ein kritischer Moment, bei dem die Überwacher schnell feststellen müssen, welches Verkehrsmittel genutzt wird, um möglichst verzugslos passend die Verfolgung aufzunehmen.
Unter den Observationsteams hat sich auch ein gewisser Jargon entwickelt, der je nach Region variieren mag. So werden Beobachter, die als Fußgänger unterwegs sind, gerne als "Füßler" bezeichnet. Die überwachte Person wird als "Zielperson" oder "ZP" bezeichnet, eventuelle Zuträger oder verdeckte Ermittler, die mit der Zielperson und den Ermittlern gleichermaßen in Kontakt stehen, werden als "Vertrauensperson" oder "VP" bezeichnet. Soll die Observation in einer Festnahme enden, dann wird diese als "Zugriff" bezeichnet, und das Kommando dazu ist oftmals ein zuvor abgesprochenes Kennwort oder auch ein Signalton über Funk.
Die längerfristige Observation, d. h. durchgehend länger als 24 Stunden oder an mehr als zwei Tagen, ist eine strafprozessuale Maßnahme nach § 163f StPO und steht unter Richtervorbehalt. Bei Gefahr im Verzug darf auch die Staatsanwaltschaft oder die Polizei die längerfristige Observation anordnen, allerdings muss binnen drei Werktagen die richterliche Genehmigung nachträglich eingeholt werden.
Mit Unterstützung von GPS-Sendern und Ortungstechnik
In Deutschland ist im privaten Bereich der Einsatz von GPS-Ortungstechnik im Rahmen von Personenüberwachungen strafbar. Das Landgericht Lüneburg hat das Anbringen eines GPS-Senders an ein fremdes Fahrzeug durch eine Detektei als strafbar bewertet (Az. 26 Qs 45/11). Das Erstellen eines Bewegungsprofils der betroffenen Person stellt nach Auffassung des Gerichts einen Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) dar. Es verletzt die Grundrechte auf informationelle Selbstbestimmung. Dieser Auffassung hat sich nun auch das Landgericht Mannheim in einem Urteil im Dezember 2012 angeschlossen (Az.: KLs 408 Js 27973/08).[8]
Ermittlungsbehörden, z. B. Polizeien, dürfen GPS-Sender nur unter bestimmten Voraussetzungen zum Einsatz bringen; dies ist in Deutschland in § 100h StPO geregelt. Es muss (der Verdacht auf) eine Straftat von erheblicher Bedeutung vorliegen.
In Österreich werden routinemäßig Ortungsgeräte an Fahrzeuge bei
Observationen angebracht. Erst wenn die Zielperson das Ortungsgerät
entdeckt sollte jeder Detektiv schnell von sich auch eine
Unterlassungserklärung abgeben und so einer Unterlassungsklage
vorbeugen. Damit ergeben sich keine weiteren Folgen für die Detektive.
Da durch ein Ortungsgerät an einem Fahrzeug nicht zwingend nur Bewegungsdaten
einer Person erfasst werden gibt es hier keine Probleme mit der
Staatsgewalt. In der Regel haben mehr als nur eine Person Zugang zum
Fahrzeug. Ein Ortungsgerät ist heutzutage beinahe unverzichtbar für eine
Observation.
Quelle:
Der BAWAG Skandal
Als Detektiv hat Martin Ulm schon einiges erlebt. Ein Höhepunkt seiner Karriere war die Beobachtung von Helmut Elsner.
Im Auftrag des "Kurier" observierte Privatdetektiv Ulm den Ex-BAWAG-Chef acht Tage lang in einer Villenanlage an der Côte d'Azur. Elsner, so die damalige Behauptung seines Anwalts, musste einen Vernehmungstermin in Wien aus gesundheitlichen Gründen platzen lassen. Ulms Fotos zeigten schließlich, dass der Banker sehr wohl gut zu Fuß war und geschäftliche und private Termine wahrnehmen konnte. Dokumentationen, die auch ausschlaggebend für die Verhaftung waren.
https://www.derstandard.at/story/1263706427718/berufung-detektiv-bei-der-wohnungstuere-ist-schluss
Ibizagate
Profil Magazin profil.at
Der Tarname Thaler erwies sich als nicht sonderlich effektiv. Nach der Veröffentlichung des Videos dauerte es nur wenige Tage, ehe die wahre Identität von Julian Thaler einer breiten Öffentlichkeit bekannt war. Als Erster fand der Privatdetektiv Martin Ulm den Klarnamen und Unmengen an Details über den Mann heraus.
Quelle: https://www.profil.at/

Heute Zeitung
Aufdecker
12. Juni 2019
'Ibiza-Falle für Strache und Gudenus war dilettantisch'
Der Detektiv, der die Identität eines Lockvogels herausfand, spricht mit "Heute.at" über Ibiza und verrät, warum der Plan in Wien besser funktioniert hätte.
An einem heißen Abend im August 2017 fuhren Heinz-Christian Strache und Johann Gudenus ihre Polit-Karrieren an die Wand. Dabei tappten sie in eine Videofalle, die geradezu dilettantisch ausgelegt war, sagt der Privatdetektiv Martin Ulm.
Er hat den Fall für "eu-infothek" recherchiert. Die Plattform war vor der Ibiza-Affäre recht unbekannt, veröffentlichte danach allerdings teilweise als erstes neue Erkenntnisse über die Hintermänner. Detektiv Ulm deckte unter anderem den Namen des Begleiters des weiblichen Lockvogels auf: Julian H.
Als Ulm sich mit "Heute.at" zum Gespräch trifft, trägt er ein weißes Hemd unter einem blauen Sakko, dazu Jeans. Lachend setzt er sich an den Tisch in einem Lokal im ersten Bezirk und lässt durchblicken, was er von der Truppe hält, die Strache und Gudenus in die Villa auf Ibiza gelockt haben soll:
"Miserable" Kameratechnik"
Bereits die mutmaßliche Kontaktherstellung zwischen der "Oligarchin" und Gudenus durch den Wiener Anwalt M. in dessen Kanzlei sei "extrem schlecht gemacht" gewesen: "Als Anwalt muss man sich eine Geschichte zurechtlegen, wie man zu der Frau gekommen ist. Für mich war klar: Wer sich für die Oligarchin eingesetzt hat, steckt in der Sache drin."
Ulm bezeichnet die Kameratechnik des Videos als "miserabel", außerdem habe der "Sicherheitsberater"
Julian Thaler, der eigentlich Julian H. heißt, einen großen Fehler begangen. Der Mann mit der weißen Hose tritt nicht nur in dem Video auf, sondern ist auch dabei zu sehen, wie er die versteckten Kameras einrichtet. "Das ist ja besonders unklug", sagt Ulm. "Andernfalls hätte er behaupten können, er sei ebenfalls reingelegt worden."
Keine Reise nötig
Zudem, so Ulm, dürfte die Truppe auf Ibiza Spuren hinterlassen haben: "Wenn die Behörden ermitteln, haben sie ein leichtes Spiel." Der Flug nach Ibiza, die Miete der Airbnb-Villa: "Da gibt es sicher Kreditkartenabrechnungen. Irgendwer muss das Haus bezahlt haben."
Besonders skurril: "Für die Falle braucht man nicht nach Ibiza fliegen. In Wien wäre das viel einfacher und diskreter möglich gewesen. Bei einem Treffen in einem Lokal hätte man auch mitfilmen können - da gibt es aber keine Spuren. Das hätte man auch mit viel weniger Aufwand und Geld machen können."
Google-Suche hätte Ärger erspart
Anwalt M. soll Gudenus gefälschte Belege für die Zahlungsfähigkeit der "Oligarchin" gezeigt haben - sie gab vor, ihm ein Grundstück abkaufen zu wollen. Ulm versteht, dass der Ex-FPÖ-Politiker der vermeintlichen Vertrauensperson Glauben schenkte.
In anderen Punkten sei er aber in der Lage gewesen, die Angaben zu überprüfen: "Gudenus hätte nach 'Julian Thaler' im Internet suchen können - und hätte gemerkt, dass es einen solchen Sicherheitsberater nicht gibt." Und die "Oligarchennichte"? "Das ist ein Wahnsinn, das wäre mit einer Google-Suche in Minuten aufgeklärt gewesen." Die Frau stellte sich als "Aljona Makarowa" vor. Der russische Milliardär Igor Makarow erklärte nach Bekanntwerden der Affäre, er habe keine Nichte.
"Grenze überschritten"
In Medien werden Produktionskosten von Hunderttausenden Euro kolportiert. "Das Video wäre mit dem technischen Aufwand auch um 30.000 Euro möglich", sagt Ulm.
"Bei einem Verkaufsinteresse würden anfangs nur die Spesen anfallen. Die Beute wird danach aufgeteilt."
Um
dermaßen hohe Kosten anzuhäufen, müssten alle Beteiligten vorab
fürstlich entlohnt worden sein. In Osteuropa habe man mit derartigen
Operationen Erfahrung - auch wenn das "Kompromat" meist nicht
veröffentlicht wird.
Und: Seriöse Detektive in Österreich würden solches Material ohnehin niemals produzieren.
Ulm sieht mit der Ibiza-Affäre eine Grenze in Österreich überschritten. "Das haben viele Menschen noch nie gesehen - wie ein Politiker im Ruderleiberl offen redet", sagt der Detektiv.
"Da werden noch ganz andere Sachen kommen."
GLÜCKSSPIEL SKANDAL
Die Anzeigerin unterstützt ihren Kampf gegen illegales Glücksspiel durch die Beizie-
hung von Detektiven. Durch die Beauftragung von Detektivunternehmen erfolgte seit
Jahren eine kontinuierliche Marktbeobachtung. Im Zuge dieser Beobachtungen wurden die Detektive der Martin Ulm Detektiv GmbH auf die angeführten
Standorte aufmerksam.
Wie sich sowohl aus den finanzpolizeilichen Unterlagen, als auch aus den Ermittlungsunterlagen der Martin Ulm Detektiv GmbH eindeutig ergibt, waren die Geräte FA Nr. 1 und 3 mit einer 'Auto-Start-Taste' ausgestattet.
Somit lag auch ein vom Gericht zu ahndender Tatbestand vor.
Österreichischer Detektiv-Verband
Das sind unsere Leitlinien
Unseren ÖDV-Grundsätzen verpflichtet
Folgende ethische Grundsätze wurden in der 53. Generalversammlung des Österreichischen Detektiv-Verbandes (ÖDV) am 18.10.2003 beschlossen:
- Diese Grundsätze sind für alle Mitglieder des Österreichischen Detektiv-Verbandes (ÖDV) bindend. Verstöße gegen diese Richtlinien durch Mitglieder, verbandsfremde Berufsdetektive oder berufsfremde Personen dürfen von den Organen des ÖDV nicht stillschweigend geduldet werden.
- Wir verpflichten uns, jeden Auftrag mit größtmöglicher Professionalität, Fachwissen und Objektivität unter Ausschöpfung aller im rechtlichen Rahmen zur Verfügung stehenden Mittel durchzuführen.
- Wir verpflichten uns, das Vertrauensverhältnis zu Klienten mit der Zuverlässigkeit und Umsicht eines ordentlichen Kaufmannes zu gewährleisten.
- Wir verpflichten uns, das berechtigte, schutzwürdige Interesse eines Klienten mit der höchstmöglichen Sorgfalt zu prüfen und offenkundig rechtswidrige Aufträge abzulehnen.
- Wir respektieren die Rechte unserer Klienten und gewährleisten Berichtlegung sowie Verschwiegenheit gegenüber unseren Auftraggebern, sofern nicht rechtliche Bestimmungen entgegenstehen.
- Wir verpflichten uns, uns im Klientengespräch, Marketing und in der Öffentlichkeitsarbeit von Offenheit, Sachlichkeit, Ehrlichkeit und Wahrheit leiten zu lassen; bei Stellungnahmen in Medien über Beruf, Stand oder Kollegen sachlichen und fachlichen Gesichtspunkten Rechnung zu tragen.
- Wir erfüllen unsere Aufträge innerhalb der gesetzlichen Normen und werden einen Gesetzesbruch durch einen Kollegen oder Mitarbeiter weder verlangen noch gestatten.
- Die Zusammenarbeit mit Kollegen im In- und Ausland erfolgt unter denselben Prämissen wie mit jedem anderen Auftraggeber.
- Kollegialität
im Verband bedeutet für uns Unterstützung und Hilfeleistung
untereinander, sachlicher Umgang miteinander, konstruktive
Gesprächskultur sowie freiwillige Mitarbeit in Verbandsangelegenheiten. Quelle: https://www.oedv.at/ethische-grundsatze/
Transparency International - Austrian Chapter
Verein zur Korruptionsbekämpfung
"Korruption ist der bewusste Missbrauch von anvertrauter Macht zum persönlichen Nutzen oder Vorteil."
(Definition von Transparency International)
Österreich stagniert im weltweiten Korruptionswahrnehmungsindex auf Rang 16
Transparency International - Austrian Chapter fordert die Konkretisierung und Umsetzung der Nationalen Anti-Korruptionsstrategie der Bundesregierung
Wien 21.02.2018: Transparency International präsentiert heute den Corruption Perceptions Index (CPI) 2017. Die ersten drei Ränge belegen dieses Jahr Neuseeland, Dänemark und Finnland, am Ende der Rangliste finden sich Somalia, Südsudan und Syrien. Österreich liegt gemeinsam mit Belgien und den USA auf Rang 16 von insgesamt 180 erfassten Staaten und liegt somit nach dem Abrutschen um einen Platz im Vorjahr wieder auf dem Stand von 2016.
Nachdem Österreich im Jahr 2012 auf Rang 25, 2013 gar auf Rang 26 abgestürzt war und sich 2015 ein leichter Aufwärtstrend abzeichnete, bildeten sich in den letzten zwei Jahren keine signifikanten Veränderungen in der internationalen Wahrnehmung Österreichs zu Korruption ab. Somit ist Österreich mit Platz 16 im Jahr 2017 noch weit von der Spitzenplatzierung auf Rang 10 aus dem Jahr 2005 entfernt. Zudem liegt Österreich im EU-Vergleich weiterhin nur im Mittelfeld und unter anderem deutlich hinter den Nachbarstaaten Deutschland (Rang 13) und der Schweiz (Rang 8).
"Die weitgehende Stagnation Österreichs im CPI ist Besorgnis erregend und ein deutliches Signal an Politik, Wirtschaft und Verwaltung", warnt Prof. Eva Geiblinger, Vorstandsvorsitzende von Transparency International - Austrian Chapter (TI-AC). "Der zögerlich begonnene Weg in Richtung mehr Transparenz und Korruptionsfreiheit wird viel zu langsam und nicht konsequent genug weitergegangen."
Der Korruptionswahrnehmungsindex ist ein zusammengesetzter Index. Die Berechnungsbasis bilden vergleichende Länderanalysen von NGOs, Stiftungen und Unternehmensberatungsagenturen sowie Umfragen unter Managern vor allem international tätiger Unternehmen aus den vergangenen ein bis drei Jahren. In diesen wird die Wahrnehmung der Verbreitung von Bestechlichkeit sowie effektiver Mechanismen zur Bekämpfung und Prävention von Korruption im öffentlichen Sektor der jeweiligen Staaten bewertet. "Der CPI-Wert bildet den Mittelwert aus den für den jeweiligen Staat zugrunde liegenden Studien, umgerechnet auf eine Skala zwischen 0 (umfassende Korruption) und 100 (keine Korruption)", erläutert Herr Dr. Hubert Sickinger, Beiratsmitglied von TI-AC. In dieser Skala erreicht Österreich dieses Jahr wie auch im Vorjahr 75 von 100 möglichen Punkten.
"Wenn Österreich langfristige und signifikante Verbesserungen bei der Antikorruptions-Arbeit erreichen und wieder zurück in die Top 10 des CPI will, braucht es aber nicht nur ein öffentliches und glaubwürdiges Bekenntnis zu mehr Transparenz in Politik und Wirtschaft, sondern auch eine aktive Umsetzung der nötigen Schritte.", betont Prof. Eva Geiblinger.
TI-AC begrüßt den Beschluss der neuen Bundesregierung zu einer nationalen Anti-Korruptions-Strategie und damit einer öffentlichen Bekenntnis zur Bedeutung und Verantwortung von Korruptionsmaßnahmen in allen Bereichen. Die Entwicklung und Umsetzung einer Anti-Korruptions-Strategie war eine bislang unerfüllte internationale Verpflichtung der von Österreich bereits 2006 ratifizierten UN Konvention gegen Korruption (UNCAC), welcher nun Rechnung getragen werden soll.
"Die kürzlich verabschiedete Nationale Anti-Korruptionsstrategie der Bundesregierung ist ein Schritt in die richtige Richtung. Wir begrüßen vor allem die Selbstverpflichtung zu mehr Transparenz und Integrität und die Betonung einer sektorenübergreifenden Herangehensweise, insbesondere der verstärkten Zusammenarbeit zwischen dem staatlichen Bereich und der Zivilgesellschaft.", so Geiblinger. "Die deklarierten Absichten der Regierung müssen jedoch konkretisiert und anhand der geplanten praktischen Umsetzung der Nationalen Anti-Korruptionsstrategie, wie den angekündigten Aktionsplänen, in den kommenden Monaten unter Beweis gestellt werden."
Daher wendet sich TI-AC an die Regierung und fordern folgende konkrete Maßnahmen:
Verabschiedung eines Informationsfreiheitsgesetzes, das den Namen auch verdient: Der aktuelle Gesetzesentwurf enthält derart viele Einschränkungen, dass sich de facto nichts an der gegenwärtigen Amtsverschwiegenheit ändern würde.
Überarbeitung des Parteiengesetzes, um Umgehungsmöglichkeiten bei Spendenverboten, der Transparenz von Spenden an Parteien und Kandidaten und bei der Einhaltung der Begrenzung von Wahlwerbungskosten kontrollierbar und sanktionierbar zu machen.
Überarbeitung von Lobbying-Gesetz und -Register, um tatsächliche Transparenz und Gleichstellung aller Lobbying Betreibenden zu gewährleisten.
Offenlegungspflichten für Verträge zwischen Wissenschaft und Wirtschaft, etwa zu privater Drittmittelfinanzierung österreichischer Hochschulen, um größtmögliche Unabhängigkeit von Forschung und Lehre zu gewährleisten.
Gewährleistung eines gesetzlichen Schutzes für Hinweisgeber aus der Privatwirtschaft, wie dies bereits für Beamte der Fall ist
Gesetzliche Verpflichtung zur namentlichen Offenlegung von Zuwendungen der Pharmaindustrie an Ärzte und Angehörige anderer Gesundheitsberufe sowie ein zentrales Veröffentlichungsregister.
Einführung eines nationalen, transparenten, nachvollziehbaren und öffentlich einsehbaren Registers für alle wirtschaftlichen Eigentümer von in Österreich registrierten Firmen
Gewährleistung eines gesetzlichen Schutzes für Hinweisgeber aus der Privatwirtschaft, wie dies bereits für Beamte der Fall ist.
Allgemeine Informationen zum CPI sind auf unserer Homepage unter https://www.ti-austria.at/was-wir-tun/internationale-forschung/korruptionsindizes/corruption-perceptions-index/ zu finden. Die Ergebnisse aller im diesjährigen CPI erfassten Staaten finden Sie auf der Seite des internationalen TI-Sekretariats unter: https://www.transparency.org/cpi2017.
Das gesamte TI-AC Forderungspapier steht außerdem auf unserer Homepage unter https://www.ti-austria.at/was-wir-tun/forderungspapiere/ zum Download zur Verfügung.
Kontakt für Rückfragen:
Transparency International - Austrian Chapter
Lisa Weinberger
Tel.: +43 (0)1 960 760
E-Mail: office@ti-austria.at
Quelle
https://www.ti-austria.at/2018/02/21/oesterreich-stagniert-im-weltweiten-korruptionswahrnehmungsindex-auf-rang-16/
Kurier Politik Inland 15.06.2021
Österreich bei Korruption laut Transparency über EU-Schnitt
40 Prozent der Österreicher gaben im Global Corruption Barometer an, "Freunderlwirtschaft" zu nützen.
Quelle
https://kurier.at/politik/inland/korruption-transparency-stellt-oesterreich-schlechtes-zeugnis-aus/401413176
Kontaktieren Sie uns vertraulich. Wir informieren Sie direkt über Vorgehensweise, Zeitaufwand und Preise.
DETEKTIVAGENTUR MARTIN ULM
Staatlich konzessionierter Berufsdetektiv
GRABEN 12
1010 WIEN
AUSTRIA
DVR: 4005544
UID: ATU 607 76 958
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