Unternehmen
Wir bieten klare Analysen und Lösungen, Ermittlungen und Beobachtungen in Österreich und weltweit, schnelle Einsatzbereitschaft, höchste Professionalität und absolute Diskretion.
Detektive können Unternehmen auf verschiedene Arten helfen.
Hier sind einige Beispiele:
Betrugsuntersuchungen: Detektive können Unternehmen bei der Untersuchung von Betrugsfällen helfen. Sie können dabei helfen, Beweise zu sammeln und Zeugen zu befragen, um herauszufinden, wer für den Betrug verantwortlich ist.
Hintergrundüberprüfungen: Wenn ein Unternehmen eine neue Person einstellen möchte, kann ein Detektiv eine gründliche Hintergrundüberprüfung durchführen, um sicherzustellen, dass der Kandidat über die erforderlichen Qualifikationen und Fähigkeiten verfügt und keine kriminelle Vergangenheit hat.
Diebstahlprävention: Ein Detektiv kann Unternehmen dabei helfen, ihre Vermögenswerte zu schützen, indem er Überwachungskameras installiert oder Undercover-Operationen durchführt, um Diebstahl und Betrug aufzudecken.
Ermittlung von geistigem Eigentum: Detektive können Unternehmen dabei helfen, Verletzungen des geistigen Eigentums wie Patent-, Marken- und Urheberrechtsverletzungen zu untersuchen.
Rechtsstreitigkeiten: Detektive können Unternehmen bei der Vorbereitung auf Gerichtsverfahren helfen, indem sie Beweise sammeln und Zeugen befragen, um ihre Fälle zu stärken.
Der Ablauf
Sie kontaktieren uns unverbindlich telefonisch oder per E-Mail
und erzählen oder schreiben Ihr Anliegen.
Anhand Ihrer Schilderung
lässt sich urteilen, ob wir Ihnen helfen können.
Sofern Sie es wünschen, wird ein persönliches Beratungsgespräch vereinbart. Dieses kann an jedem beliebigen Ort stattfinden.
Im Zuge der Beratung wird Ihr Fall analysiert und gemeinsam der
taktisch beste Ermittlungsweg erarbeitet und die Vorgehensweise, der Zeitaufwand und die Kosten besprochen.
Die Detektiv Kosten ergeben sich aus dem
tatsächlich geleisteten Arbeitsaufwand (Stundensatz nach Detektiv Tarif 2024 ab Euro 62,00 excl. Ust.) und Nebenkosten wie Kilometergeld und etwaige Barauslagen.
Abhängig vom Auftragsgegenstand kann in bestimmten Fällen eine Pauschalgebühr (Personenermittlung ab Euro 150,00, Abhörschutz ab Euro 400,00 excl. Ust. u.s.w.) vereinbart werden.
Wenn Sie uns beauftragen Ihren Fall zu übernehmen, wird ein schriftlicher Vertrag erstellt.
Der Auftraggeber bestätigt mit Unterfertigung, dass mit dem Auftrag keine gesetzwidrigen Ziele verfolgt werden.
Während der Auftragsabwicklung informieren wir Sie laufend über alle Schritte und Ergebnisse.
Nach Abschluss des Auftrages erhalten Sie einen detaillierten schriftlichen Bericht mit Fotos, welchen Sie als Beweismittel im Zuge eines allfälligen Gerichtsverfahrens verwenden können.
Bitte beachten Sie, daß Sie nach dem österreichischen Schadenersatzrecht § 1295 ABGB, die Detektiv Kosten in voller Höhe vom Schädiger (Verursacher) einfordern können.
Profitieren Sie von unsererer jahrelangen Erfahrung!
Für Auskünfte und Informationen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Martin Ulm
Staatlich befugter Berufsdetektiv seit 2002
Mitglied im Österreichischen Detektiv Verband