Überwachungsabwehr

Als Überwachungsabwehr bezeichnet man das Aufspüren von Überwachungsgeräten im Audio (Abhörschutz/ Sweep) und Videobereich und die Verhinderung von Lauschangriffen und Videoüberwachung.

Die Experten unserer Abteilung Abhörschutz Lauschabwehr und Überwachungsüberprüfung führen eine präzise Absuche Ihrer Räumlichkeiten (Büros, Konferenzräume, Wohnungen u.s.w.) und Fahrzeuge, nach Überwachungsgeräten durch.

Wir arbeiten mit modernstem Equipement:

  1. Omni Spectral Correlator
  2. Spectrum Analyzer
  3. Non Linear Junction Detector
  4. Frequenzdetektor
  5. GPS Tracker Detektor
  6. Hochfrequenzmessgerät ( HF )
  7. Niederfrequenzmessgerät ( NF )
  8. Kameralinsendetektor
  9. Stromsuchmessgerät
  10. Endoskopkamera
  11. Wärmebildkamera
  12. Drohne

Nach Abschluss der Überprüfung und Entfernung sämtlicher ungewollter Überwachungstechnik wie z.B. Funk Sender, GSM Sender, USB Sender, Rekorder, Tonaufnahme Geräte, Körperschall Stethoskope, Spionagekameras, GPS Tracker etc. beraten wir Sie bei der Verbesserung Ihrer Abwehrmaßnahmen gegen Abhören und Überwachung.

WiFi-Audioüberwachungen

Bluetooth- oder WiFi-Telefone

GSM-Audioüberwachungen und Alarmanlagen

GPS-Ortungsgeräte

Telefone und Smartphones

Videokameras mit GSM-Modul

Bluetooth-Audioüberwachungen

Kontaktieren Sie uns vertraulich und unverbindlich. Wir informieren Sie direkt über Vorgehensweise, Zeitaufwand und Preise ( Pauschale ab Euro 500,00 excl. Ust).

Profitieren Sie von unsererer jahrelangen Erfahrung bei der Suche nach Überwachungstechnik!

Für Auskünfte und Informationen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Martin Ulm

Staatlich befugter Berufsdetektiv seit 2002

Mitglied im Österreichischen Detektiv Verband

Mitglied der Wirtschaftskammer Österreich

Wie kann man Abörgeräte finden?

Um Abhörgeräte zu finden, ist es am besten, einen Experten für die sogenannte technische Überwachung (TSCM - Technical Surveillance Countermeasures) zu konsultieren. Hier sind einige Schritte, die ein Experte in der Regel unternimmt, um Abhörgeräte aufzuspüren:

Beratungsgespräch: Sie besprechen Ihre Bedenken und teilen dem Experten alle relevanten Informationen mit. Dazu gehören Informationen über verdächtige Vorkommnisse, Personen oder Räume, in denen Sie eine Abhörgefahr vermuten.

Physische Inspektion: Der Experte führt eine gründliche Inspektion des betroffenen Raums oder Bereichs durch. Dabei suchen sie nach Anzeichen für versteckte Abhörgeräte, wie zum Beispiel ungewöhnliche Kabel, Geräte oder Objekte.

Elektronische Detektion: Der Experte verwendet spezielle Ausrüstung und Technologien, um elektronische Signale von Abhörgeräten aufzuspüren. Dazu gehören Frequenzscanner, Spektrumanalysatoren und nichtlineare Junction-Detektoren. Diese Geräte können Abhörgeräte erkennen, die drahtlos senden oder Empfangen.

Untersuchung von Netzwerken: Falls Sie vermuten, dass Ihre Kommunikation über das Internet oder Computer überwacht wird, kann der Experte auch Ihre Netzwerke, Computer und Telekommunikationssysteme überprüfen. Dabei werden Schwachstellen und verdächtige Aktivitäten untersucht.

Bericht und Maßnahmen: Nach Abschluss der Untersuchung wird Ihnen der Experte einen Bericht über seine Ergebnisse präsentieren. Wenn Abhörgeräte gefunden wurden, kann er Empfehlungen für Gegenmaßnahmen geben, wie z. B. die Entfernung der Geräte, die Stärkung der Sicherheitsmaßnahmen oder die Beratung von Strafverfolgungsbehörden, falls eine rechtliche Verfolgung notwendig ist.

Es ist wichtig, einen zuverlässigen und erfahrenen Experten für TSCM zu engagieren, da die Auffindung von Abhörgeräten spezielles Fachwissen und spezialisierte Ausrüstung erfordert. Achten Sie darauf, dass der Experte über entsprechende Zertifizierungen und Referenzen verfügt.

GESETZLICHE BESTIMMUNGEN Österreich

Einer Gewerbeberechtigung für das Gewerbe der Berufsdetektive (§ 94 Z 62) bedarf es für das Aufspüren von Geräten zur unberechtigten Übertragung von Bild und Ton, von elektronisch gespeicherten Daten und der damit verbundenen Schutzmaßnahmen.

§ 120 StGB Mißbrauch von Tonaufnahme- oder Abhörgeräten

StGB - Strafgesetzbuch

(1) Wer ein Tonaufnahmegerät oder ein Abhörgerät benützt, um sich oder einem anderen Unbefugten von einer nicht öffentlichen und nicht zu seiner Kenntnisnahme bestimmten Äußerung eines anderen Kenntnis zu verschaffen, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen zu bestrafen.

(2) Ebenso ist zu bestrafen, wer ohne Einverständnis des Sprechenden die Tonaufnahme einer nicht öffentlichen Äußerung eines anderen einem Dritten, für den sie nicht bestimmt ist, zugänglich macht oder eine solche Aufnahme veröffentlicht.

(2a) Wer eine im Wege einer Telekommunikation übermittelte und nicht für ihn bestimmte Nachricht in der Absicht, sich oder einem anderen Unbefugten vom Inhalt dieser Nachricht Kenntnis zu verschaffen, aufzeichnet, einem anderen Unbefugten zugänglich macht oder veröffentlicht, ist, wenn die Tat nicht nach den vorstehenden Bestimmungen oder nach einer anderen Bestimmung mit strengerer Strafe bedroht ist, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen zu bestrafen.

(3) Der Täter ist nur mit Ermächtigung des Verletzten zu verfolgen.

Abgehört News:

Pilnacek vs. ÖVP

"Hast versagt" – das brisante Protokoll der Abhöraffäre

Ein neues Tonband soll belegen, wie Ex-Justizgrande Christian Pilnacek über versuchte ÖVP-Interventionen wütete. Dabei fielen brisante Vorwürfe.

Von Newsdesk Heute 21.11.2023, 16:54

Wieder erschüttert eine geheime Aufnahme die Politlandschaft Österreichs. Dieses Mal geht es um ein Tonband, aufgenommen Ende Juli 2023 in einem Wiener Nobel-Restaurant. Darauf zu hören: Wie der mittlerweile verstorbene Ex-Justiz-Sektionschef Christian Pilnacek sich massiv über die ÖVP auslässt, weil diese bei ihm interveniert haben soll. Was Pilnacek dabei enthüllte, könnte brisanter kaum sein. So warf er der ÖVP im Beisein von Vertrauten (einer von ihnen nahm das Gespräch auf), ihn bedrängt zu haben, Ermittlungen gegen die Partei einzustellen. Der "Falter" zitiert Pilnacek aus einem Protokoll der Aufnahme:

https://www.heute.at/s/hast-versagt-das-brisante-protokoll-der-abhoeraffaere-120005571

DETEKTIVAGENTUR MARTIN ULM
Staatlich konzessionierter Berufsdetektiv

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