Überwachungsabwehr
Als Überwachungsabwehr bezeichnet man das Aufspüren von Überwachungsgeräten im Audio (Abhörschutz/ Sweep) und Videobereich und die Verhinderung von Lauschangriffen und Videoüberwachung.
Omni Spectral Correlator

Der Non Linear Junction Detector im Einsatz
Die Experten unserer Abteilung Abhörschutz Lauschabwehr und Überwachungsüberprüfung
führen eine präzise Absuche Ihrer Räumlichkeiten (Büros, Konferenzräume, Wohnungen u.s.w.) und Fahrzeuge, nach Überwachungsgeräten durch.
Wir arbeiten mit modernstem Equipement:
Omni Spectral Correlator
Spectrum Analyzer
Non Linear Junction Detector
Hochfrequenzmessgerät ( HF )
Niederfrequenzmessgerät ( NF )
Kameralinsendetektor
Stromsuchmessgerät
Endoskopkamera
Wärmebildkamera
Nach Abschluss der Überprüfung und Entfernung sämtlicher ungewollter Überwachungstechnik wie z.B. Funk Sender, GSM Sender, USB Sender, Rekorder, Tonaufnahme Geräte, Körperschall Stethoskope, Spionagekameras, GPS Tracker etc. beraten wir Sie bei der Verbesserung Ihrer Abwehrmaßnahmen gegen Abhören und Überwachung.
Kontaktieren Sie uns vertraulich und unverbindlich. Wir informieren Sie direkt über Vorgehensweise,
Zeitaufwand und Preise ( Pauschale ab Euro 500,00 excl. Ust).
Profitieren Sie von unsererer jahrelangen Erfahrung bei der Suche nach Überwachungstechnik!
Für Auskünfte und Informationen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Martin Ulm
Staatlich befugter Berufsdetektiv seit 2002
Mitglied im Österreichischen Detektiv Verband
GESETZLICHE BESTIMMUNGEN Österreich
Einer Gewerbeberechtigung für das Gewerbe der Berufsdetektive (§ 94 Z 62) bedarf es für das Aufspüren von Geräten zur unberechtigten Übertragung von Bild und
Ton, von elektronisch gespeicherten Daten und der damit verbundenen
Schutzmaßnahmen.
§ 120 StGB Mißbrauch von Tonaufnahme- oder Abhörgeräten
StGB - Strafgesetzbuch
(1) Wer ein Tonaufnahmegerät oder ein Abhörgerät benützt, um sich oder einem anderen Unbefugten von einer nicht öffentlichen und nicht zu seiner Kenntnisnahme bestimmten Äußerung eines anderen Kenntnis zu verschaffen, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen zu bestrafen.
(2) Ebenso ist zu bestrafen, wer ohne Einverständnis des Sprechenden die Tonaufnahme einer nicht öffentlichen Äußerung eines anderen einem Dritten, für den sie nicht bestimmt ist, zugänglich macht oder eine solche Aufnahme veröffentlicht.
(2a) Wer eine im Wege einer Telekommunikation übermittelte und nicht für ihn bestimmte Nachricht in der Absicht, sich oder einem anderen Unbefugten vom Inhalt dieser Nachricht Kenntnis zu verschaffen, aufzeichnet, einem anderen Unbefugten zugänglich macht oder veröffentlicht, ist, wenn die Tat nicht nach den vorstehenden Bestimmungen oder nach einer anderen Bestimmung mit strengerer Strafe bedroht ist, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen zu bestrafen.
(3) Der Täter ist nur mit Ermächtigung des Verletzten zu verfolgen.
DETEKTIVAGENTUR MARTIN ULM
Staatlich konzessionierter Berufsdetektiv
GRABEN 12
1010 WIEN
AUSTRIA
DVR: 4005544
UID: ATU 607 76 958
Mitglied der Wirtschaftskammer Österreich
Schlagworte
Überwachung Überwachen Abhören Lauschangriff Lauschabwehr Schutz Abhörtechnik aufspüren Abhörgeräte suchen Abhörgeräte finden Wanzen finden Telefon abhören Videoüberwachung Überwachungstechnik Spionagekameras Minikameras Kameraüberwachung Überwachungskameras GSM-Abhörgeräte GSM-Wanze Betriebsspionage Ausspionieren Elektrosmog Strahlungen Detektiv Detektei Privatdetektiv Personenschutz Abhörschutz Ausrüstung Spionageabwehr Abgehört Österreich Wien Niederösterreich Burgenland Steiermark Salzburg Tirol Kärnten Vorarlberg Abhören Wien Wie kann ich ein Zimmer abhören Kann man mit dem Handy jemanden abhören Ist abhören illegal Wohnung abhören GPS Tracker