Privatkunden

Wir bieten Ihnen Ermittlungen und Beobachtungen in Österreich und international, schnelle Einsatzbereitschaft, höchste Professionalität und absolute Diskretion.

  • SPEZIALGEBIETE
  • Beweismittel Sicherung im Scheidungsfall
  • Beobachtungen bei Verdacht auf Untreue
  • Beobachtungen auf Reisen
  • Reisebegleitungen
  • Verleih von GPS Ortungssystemen
  • Feststellung des Umgangs Ihres Kindes
  • Hilfe bei zivil und strafrechtlichen Verfahren
  • Ermittlungen Betrug Diebstahl Erpressung
  • Personensuche weltweit
  • Identitätsfeststellung
  • Hilfe bei Stalking
  • Personenschutz
  • Abhörschutz
  • Überwachungsabwehr
  • Der Ablauf

    Sie kontaktieren uns unverbindlich telefonisch oder per E-Mail und erzählen oder schreiben Ihr Anliegen.

    Anhand Ihrer Schilderung lässt sich urteilen, ob wir Ihnen helfen können.

    Sofern Sie es wünschen, wird ein persönliches Beratungsgespräch vereinbart. Dieses kann an jedem beliebigen Ort stattfinden.

    Im Zuge der Beratung wird Ihr Fall analysiert und gemeinsam der taktisch beste Ermittlungsweg erarbeitet und die Vorgehensweise, der Zeitaufwand und die Kosten besprochen.

    Die Detektiv Kosten ergeben sich aus dem tatsächlich geleisteten Arbeitsaufwand (Stundensatz nach Detektiv Tarif 2023 ab Euro 62,00 excl. Ust.) und Nebenkosten wie Kilometergeld und etwaige Barauslagen.

    Abhängig vom Auftragsgegenstand kann in bestimmten Fällen eine Pauschalgebühr (Personenermittlung ab Euro 160,00, Abhörschutz ab Euro 500,00 u.s.w.) vereinbart werden.

    Wenn Sie uns beauftragen Ihren Fall zu übernehmen, wird ein schriftlicher Vertrag erstellt.

    Der Auftraggeber bestätigt mit Unterfertigung, dass mit dem Auftrag keine gesetzwidrigen Ziele verfolgt werden.

    Während der Auftragsabwicklung informieren wir Sie laufend über alle Schritte und Ergebnisse.

    Nach Abschluss des Auftrages erhalten Sie einen detaillierten schriftlichen Bericht mit Fotos, welchen Sie als Beweismittel im Zuge eines allfälligen Gerichtsverfahrens verwenden können.

    Bitte beachten Sie, daß Sie nach dem österreichischen Schadenersatzrecht § 1295 ABGB, die Detektivkosten in voller Höhe vom Schädiger (Verursacher) einfordern können.

    Profitieren Sie von unsererer jahrelangen Erfahrung!

    Für Auskünfte und Informationen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

    Martin Ulm

    Staatlich konzessionierter Berufsdetektiv seit 2002

    Mitglied im Österreichischen Detektiv Verband

    Kontaktieren Sie uns. Wir informieren Sie direkt über Vorgehensweise, Zeitaufwand und Preise.

    DETEKTIVAGENTUR MARTIN ULM
    Staatlich konzessionierter Berufsdetektiv

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