
Detektivagentur
Die staatlich befugte Detektei Martin Ulm in Wien bietet Ihnen Ermittlungen und Beobachtungen in Österreich und international, persönliche Beratung, klare Analysen und Lösungen.
Als renommierte Detektei stehen wir Ihnen sowohl als Wirtschaftsdetektei als auch in privaten Angelegenheiten zur Verfügung.
Durch unsere langjährige, erfolgreiche Ermittlungstätigkeit in Wien, Österreich und international, haben wir das Know-how in allen Detektiv Fachgebieten.

Privatdetektiv Martin Ulm
Staatlich befugter Berufsdetektiv seit 2002
1010 Wien Graben 12
Mitglied im Österreichischen Detektiv Verband
Mitglied der Wirtschaftskammer Österreich
Mitglied im Wiener Wirtschaftsbund
Anruf genügt
Gerne geben wir Ihnen sofort am Telefon Auskunft und klären Sie über unsere Leistungen und die nötigen Schritte auf.
Nach Abschluss des Auftrages erhalten Sie einen detaillierten schriftlichen Bericht mit Fotos, welchen Sie als Beweismittel im Zuge eines allfälligen Gerichtsverfahrens verwenden können.
Österreichische Detektive sind zur Verschwiegenheit über die ihnen anvertrauten Angelegenheiten gesetzlich verpflichtet.
Durch Ermittlungen und Observationen bringen wir Ihnen Gewissheit
ob ihr Partner Sie betrügt und mittels Bild und Vidoaufnahmen
gerichtlich verwertbare Beweise für ein allfälliges Scheidungsverfahren. Mehr Infos
Als Überwachungsabwehr bezeichnet man das Aufspüren von Überwachungsgeräten im Audio (Abhörschutz/ Sweep) und Videobereich und die Verhinderung von Abhören, Lauschangriffen, Videoüberwachung und GPS tracking.
Die Experten unserer Abteilung Abhörschutz Lauschabwehr und Überwachungsüberprüfung führen eine präzise Absuche Ihrer Räumlichkeiten (Büros, Konferenzräume, Wohnungen u.s.w.) und Fahrzeuge, nach Überwachungsgeräten durch.
Profitieren Sie von unsererer jahrelangen Erfahrung bei der Suche nach Überwachungstechnik. Mehr Infos
Wir
bieten klare Analysen und Lösungen bei der Dokumentation von Krankenstandsmissbrauch. Mehr Infos
Durch Ermittlungen und Beobachtungen in Österreich und international bringen wir Ihnen die Beweise die Sie für zivil oder strafrechtliche Verfahren benötigen.Mehr Infos
Wir bieten Ihnen professionellen Personenschutz bei der Arbeit, Meetings, zu Hause, auf Reisen, oder bei öffentlichen Anlässen. Für Sie selbst, für Ihre Familie oder Mitarbeiter Ihres Unternehmens. Mehr Infos
Sie kontaktieren uns unverbindlich telefonisch oder per E-Mail
und erzählen oder schreiben Ihr Anliegen.
Anhand Ihrer Schilderung
lässt sich urteilen, ob wir Ihnen helfen können.
Sofern Sie es wünschen, wird ein persönliches Beratungsgespräch vereinbart. Dieses kann an jedem beliebigen Ort stattfinden.
Im Zuge der Beratung wird Ihr Fall analysiert und gemeinsam der
taktisch beste Ermittlungsweg erarbeitet und die Vorgehensweise, der Zeitaufwand und die Kosten besprochen.
Wenn Sie unsere Detektei beauftragen Ihren Fall zu übernehmen, wird ein schriftlicher Vertrag erstellt.
Der Auftraggeber bestätigt mit Unterfertigung, dass mit dem Auftrag keine gesetzwidrigen Ziele verfolgt werden.
Während der Auftragsabwicklung informieren wir Sie laufend über alle Schritte und Ergebnisse.
Nach Abschluss des Auftrages erhalten Sie einen detaillierten schriftlichen Bericht mit Fotos, welchen Sie als Beweismittel im Zuge eines allfälligen Gerichtsverfahrens verwenden können.
Die Detektiv Kosten ergeben sich aus dem tatsächlich geleisteten Arbeitsaufwand (Stundensatz nach Detektiv Tarif 2025 ab Euro 62,00 excl. Ust.) und Nebenkosten wie Kilometergeld und etwaige Barauslagen.
Alle Aufwendungen werden auf der Rechnung zur Kostenkontrolle seitens des Auftraggebers genauestens dokumentiert.
Abhängig vom Auftragsgegenstand kann in bestimmten Fällen eine Pauschalgebühr (Personenermittlung ab Euro 160,00, Abhörschutz ab Euro 500,00 u.s.w.) vereinbart werden.
Für Aufträge aus den Bundesländern (Niederösterreich, Burgenland, Oberösterreich, Steiermark, Salzburg, Kärnten, Tirol, Vorarlberg) werden die Fahrtkosten individuell nach Vereinbarung verrechnet.
Für Beobachtungen auf Reisen, Skiurlaub, Seminaren und Kongressen verrechnen wir Pauschalpreise.
Eine Teilzahlung des Detektiv Honorares ist möglich.
Sie können sich
jederzeit über den Stand der Ermittlungen erkundigen und
die Aktivitäten Ihren Bedürfnissen entsprechend mitgestalten.
Martin Ulm Privatdetektiv
Berufsdetektiv in Österreich – Ihr Partner für Wien, Niederösterreich, Burgenland, Steiermark, Oberösterreich und Salzburg
Ein Berufsdetektiv in Österreich ist ein staatlich befugter Ermittler, der Ihnen bei privaten oder wirtschaftlichen Problemen zuverlässig und diskret zur Seite steht. Unsere Detektei ist in Wien, Niederösterreich, Burgenland, Steiermark, Oberösterreich, Salzburg, Kärnten, Tirolund Vorarlberg tätig und unterstützt Sie österreichweit mit professionellen Observationen und Ermittlungen.
Professionelle Detektei für Privat- und Wirtschaftsangelegenheiten
Ob im privaten Bereich oder im Geschäftsleben – unsere Berufsdetektive sorgen für Klarheit, wenn Vermutungen oder Zweifel im Raum stehen.
Wir bieten unter anderem:
Observationen bei Untreue, Scheidungen oder Krankenstand
Wirtschaftsermittlungen bei Betrug, Diebstahl oder unerlaubter Nebenbeschäftigung
Personensuche und Adressermittlung
Beweissicherung für Zivil- oder Strafverfahren
Mitarbeiterüberwachung bei Verdacht auf Pflichtverletzungen oder Spesenmissbrauch
Versicherungsbetrugsaufklärung
- Abhörschutz
Unsere erfahrenen Detektive arbeiten mit modernster Technik und absoluter Diskretion – im Einklang mit der österreichischen Gewerbeordnung (§129 GewO).
Ihr Berufsdetektiv in Wien und Niederösterreich
In Wien und Niederösterreich sind wir schnell vor Ort, wenn Observationen oder Ermittlungen notwendig sind.
Gerade in städtischen Gebieten wie Wien oder St. Pölten ist Erfahrung gefragt, um unauffällig und rechtssicher vorzugehen. Unsere Wiener Detektive kennen die regionalen Gegebenheiten und liefern Ihnen gerichtsverwertbare Beweise.
Ermittlungen im Burgenland, in der Steiermark und in Oberösterreich
Auch in Graz, Linz, Eisenstadt und Umgebung sind unsere Detektive regelmäßig im Einsatz.
Wir unterstützen Privatpersonen und Unternehmen bei:
Verdacht auf Mitarbeiterdiebstahl
Wirtschaftsbetrug
Untreue in Partnerschaften
Nachbarschafts- oder Erbschaftsstreitigkeiten
Unsere Ermittler garantieren schnelle Reaktionszeiten und professionelle Dokumentation.
Diskrete Observation in Salzburg und Umgebung
In Salzburg und im gesamten Bundesland führen wir Observationen, Ermittlungen und Recherchen mit höchster Sorgfalt durch.
Dank modernster Überwachungstechnik und jahrelanger Erfahrung sichern wir Ihnen Beweise, die vor Gericht standhalten – ohne die Privatsphäre Unbeteiligter zu verletzen.
Warum unsere Detektei?
Staatlich befugte Berufsdetektive mit Gewerbeberechtigung
Diskrete, rechtssichere Ermittlungen in ganz Österreich
Einsatz in Wien, Niederösterreich, Burgenland, Steiermark, Oberösterreich,Kärne, Tirol und Salzburg
Transparente Kosten und unverbindliche Erstberatung
Schriftliche Dokumentation und gerichtsverwertbare Beweise
Wenn Sie einen professionellen Berufsdetektiv in Österreich suchen, der in Wien, Niederösterreich, Burgenland, Steiermark, Oberösterreich oder Salzburg tätig ist, sind Sie bei uns richtig.
Unsere Detektei steht für Diskretion, Erfahrung und Zuverlässigkeit – damit Sie endlich Gewissheit haben.
GESETZLICHE BESTIMMUNGEN DETEKTIVE IN ÖSTERREICH
§ 129 GewO Sicherheitsgewerbe (Berufsdetektive, Privatdetektive, Bewachungsgewerbe) Österreich
GewO 1994 - Gewerbeordnung 1994
(1) Einer Gewerbeberechtigung für das Gewerbe der Berufsdetektive ( Privatdetektiv )
(§ 94 Z 62) bedarf es für
1. Die Erteilung von Auskünften über Privatverhältnisse
2. Die Vornahme von Erhebungen über strafbare Handlungen
3. Die Beschaffung von Beweismitteln für Zwecke eines gerichtlichen oder verwaltungsbehördlichen Verfahrens
4. Die Ausforschung von verschollenen oder sich verborgen haltenden Personen, der Verfasser, Schreiber oder Absender anonymer Briefe, der Urheber oder Verbreiter von Verleumdungen, Verdächtigungen oder Beleidigungen
5. Die Beobachtung und Kontrolle der Treue von Arbeitnehmern
6. Die Beobachtung von Kunden in Geschäftslokalen Diebstahl
7. Den Schutz von Personen Personenschutz
8.
Das Aufspüren von Geräten zur unberechtigten Übertragung von Bild und
Ton, von elektronisch gespeicherten Daten und der damit verbundenen
Schutzmaßnahmen Z 2 bleibt von dieser Bestimmung unberührt. Abörschutz Lauschabwehr
(2) Gewerbetreibende, die zur Ausübung des Gewerbes der Berufsdetektive ( Privatdetektive ) berechtigt sind, sind nicht zur Erteilung von Auskünften über Kreditverhältnisse zu geschäftlichen Zwecken berechtigt.
(3) Die Behörde hat den zur Ausübung des Gewerbes der Berufsdetektive ( Detektei ) Berechtigten eine Legitimation mit Lichtbild auszustellen, Detektiv Ausweis. Die Legitimationen haben den zur Kontrolle der Person notwendigen Anforderungen zu genügen. Der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit hat durch Verordnung festzulegen, auf welche Weise die Legitimationen hinsichtlich ihrer Ausstattung diesen Anforderungen zu entsprechen haben
AGB 2025
I. Vertragsabschluß
Der Auftraggeber ermächtigt die Detektei Martin Ulm Wien für Detektiv und Sicherheitsoperationen, in der Folge "Auftragnehmer" genannt, zur Durchführung des in der Auftragserteilung angeführten Auftrages. Vertragsgegenstand ist die fachgerechte Erbringung einer Detektivleistung.
Diese AGB gelten auch für durch den Auftraggeber gewünschte oder genehmigte Ergänzungs- oder Folgeaufträge.
Änderungen der Auftragserteilung, der Honorarvereinbarung und der AGB sind nur in schriftlicher Form zulässig.
Der Auftraggeber erklärt ausdrücklich, dass dessen eigene AGB gegenüber dem Auftragnehmer nicht anwendbar sind.
Der Auftraggeber bestätigt mit Unterfertigung der AGB, dass mit dem Auftrag keine gesetzwidrigen Ziele verfolgt werden.
Erfolgt die Auftragserteilung durch Bevollmächtigte oder Beauftragte des Auftraggebers, so haften diese zur ungeteilten Hand mit dem Auftraggeber für alle aus dem Vertrag erwachsenden Kosten.
Ebenso haften mehrere Auftraggeber dem Auftragnehmer zur ungeteilten Hand.
Der Auftragnehmer hat Wahlfreiheit, welche dieser Personen er zuerst zur Haftung heranzieht.
II. Zahlungsvereinbarung
Der Auftraggeber ist verpflichtet, Personal- und Sachaufwand durch Vorauszahlung zu decken.
Die geplante Tätigkeit wird in dem Zeitpunkt aufgenommen, in dem die Akontierung in die Sphäre des Auftragnehmers gelangt.
Die Mindesteinsatzzeit beträgt 3 Stunden.
Sofern keine abweichenden Zahlungsbedingungen vereinbart wurden, ist das Entgelt mit Rechnungslegung oder Berichtübermittlung durch den Auftraggeber fällig.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, sämtliche durch den Auftrag verursachten Zeit- und Sachaufwände, auch auftragskausale Behörden- und Gerichtstermine (Zeugenaussagen), sowie Verkehrs- und Verwaltungsstrafen abzudecken.
Der Auftraggeber haftet für Aufwendungen und Schäden, die aufgrund von Informationsweitergabe / Informationsdefizit beim Auftragnehmer entstehen.
Der AG verpflichtet sich während bestehenden Auftragsverhältnisses in derselben Sache nicht Dritte zu beauftragen oder gar selbst tätig zu werden.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, ebenso den Auftragnehmer hinsichtlich sämtlicher aus der Durchführung des Auftrages entstandenen Nachteile schad- und klaglos zu halten.
Der Auftraggeber verpflichtet sich im Verzugsfall der fälligen Honorare die gesetzlichen Verzugszinsen und alle Mahn-,Inkasso-, Erhebungs- und Auskunftskosten sowie die Kosten der Beauftragung eines Rechtsanwaltes zu ersetzen.
Eine kostenfreie Stornierung von Einsätzen (Observation, Ermittlung, Interaktion etc.) muss spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Einsatzbeginn schriftlich, oder mündlich,erfolgen. Bei Stornierung nach diesem Zeitpunkt werden 3 Stunden verrechnet.
III. Auftragsdurchführung
Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass Ergebnisse und Vorgangsweisen weder vorweggenommen noch garantiert werden können.
Der Eintritt eines bestimmten Erfolges kann zwar erwartet, nicht jedoch garantiert werden. Es gibt Vorgänge und Ereignisse die nicht vorhersehbar sind.
Eine Haftung für den Erfolg des Auftrages wird ausgeschlossen.
Der AG nimmt zur Kenntnis, dass es zu Situationen im Straßenverkehr kommen kann, die eine Aufrechterhaltung der Observation nicht zulassen. Genauso kann es im zwischenmenschlichen Bereich zu Situationen kommen, die ebenfalls eine Fortführung von bestimmten Ermittlungen unmöglich machen. Die vereinbarte Mindestverrechnungszeit bleibt hierbei unberührt.
Der Auftragnehmer haftet für die ordnungsgemäße Ausführung des
Auftrages.
Der Einsatz und das Ablösen des Personals, die Fahrzeugverwendungen sowie die Art der Ausführung des Auftrages liegen im fachlichen Ermessen des Auftragnehmers.
Der Auftragnehmer hat, sofern der Auftraggeber nicht erreichbar ist, die Freiheit, unaufschiebbare Handlungen ohne Rücksprache mit dem Auftraggeber auf dessen Kosten durchzuführen.
Der Auftraggeber verpflichtet sich vor dem Einsatz von Überwachungseinrichtungen (z. B. Videoüberwachungsanlage) die entsprechenden rechtlichen Rahmenbedingungen zu schaffen.
IV. Quellenschutz
Der Auftraggeber verzichtet ausdrücklich auf die Preisgabe der Identität von Auskunftspersonen und Informanten.
V. Berichterstattung und Vertragsbeendigung
Die Berichterstattung erfolgt in der Regel schriftlich, wird streng vertraulich behandelt und ist nur für den Auftraggeber bzw. dessen Bevollmächtigten bestimmt.
Der Auftragnehmer haftet nicht für Irrtümer oder Fehler aufgrund von mündlichen Berichten.
Den Aufragnehmer trifft keine Haftung für die Verwendung der Informationen und Ermittlungsergebnisse durch den Auftraggeber, der für die Weitergabe der Berichte persönlich haftet.
VI. Vertragsbeendigung
Die Beendigung des Vertrages/Auftrages ist dem Auftragnehmer schriftlich oder mündlich mitzuteilen.
Der Auftraggeber haftet für sämtliche Kosten, die durch eine vorzeitige Vertragsbeendigung dem Auftragnehmer entstehen.
VII. Gerichtsstand und anzuwendendes Recht
Sofern der Auftraggeber ein Verbraucher im Sinne des KSchG ist und er im Inland seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat oder er im Inland beschäftigt ist, bestimmt sich der Gerichtsstand zur Entscheidung aller aus diesem Vertag entstehenden Streitigkeiten nach den allgemeinen Zuständigkeitsregeln, ansonsten ist der Gerichtsstand das sachlich für den Standort des Auftragnehmers zuständige Gericht.
Der Auftrag/Vertrag sowie die AGB unterliegen dem österreichischen Recht.
Bitte beachten Sie, daß Sie nach dem österreichischen Schadenersatzrecht § 1295 ABGB, die Detektiv Kosten in voller Höhe vom Schädiger (Verursacher) einfordern können.
Für Auskünfte, Beratung, oder eine Terminvergabe, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
DETEKTEI MARTIN ULM
Staatlich konzessionierter Berufsdetektiv
GRABEN 12
1010 WIEN
AUSTRIA
DVR: 4005544
UID: ATU 607 76 958
Mitglied der Wirtschaftskammer Wien
















