Detektive

Der Ausdruck Privatdetektiv ist aus der Übersetzung des englischen private investigator, private detective oder detect hervorgegangen. Da die Bezeichnung detective in englischsprachigen Ländern ein Dienstgrad bzw. eine Funktionsbezeichnung bei den Polizeibehörden ist, wird durch den Zusatz private der Unterschied zum Beamten hervorgehoben.

Heute wird der Ausdruck Privatdetektiv eher als Unterscheidung vom sogenannten Wirtschaftsdetektiv verstanden. Ein Detektiv kann selbständig oder in einer Detektei bzw. Rechtsanwaltskanzlei als Angestellter arbeiten.

Verbände in Deutschland

Im Zuge der Industrialisierung und der wachsenden Nachfrage nach Wirtschaftsauskünften über potentielle Geschäftspartner entwickelte sich nach englischem Vorbild das Berufsbild des Detektivs. Eine der ersten Detekteien war das im Jahre 1860 von einem Makler gegründete Erkundungsbüro zur Wahrung kaufmännischer Interessen für Stettin und die Provinz Pommern. Darauf aufbauend entwickelte sich neben wirtschaftlichem auch ein ziviles Interesse. Der erste deutsche Verband Reichsverband Deutscher Detektiv-Institute wurde 1896 gegründet und galt über den Ersten Weltkrieg hinweg als zentrale nationale Vertretung. Mit dem Aufstieg der Nationalsozialisten und deren politischer Ideologie sank die Nachfrage nach Detektiven, die jedoch nach dem Zweiten Weltkrieg und der Verabschiedung des Gesetzes, welches das Recht auf Gewerbefreiheit sichert, wieder stieg. Seitdem wurden diverse etablierte Detektivverbände gegründet, die heute rund 10.000 Menschen vereinen, die als Detektiv in Teil- und Vollzeit arbeiten. Einer der größeren Verbände ist der Bundesverband Deutscher Detektive.

Ausgangssituation

Deutschland

In Deutschland lautet die Berufsbezeichnung Detektiv, wobei hier Privatdetektive, Wirtschaftsdetektive sowie u. a. Versicherungsdetektive u. ä. gemeint sind. Detektive genießen in Deutschland keinerlei Sonderrechte oder hoheitliche Befugnisse und haben auch keine staatliche Lizenz zur Ausübung des Berufs. Sie bedürfen explizit aber auch keiner Prüfung des § 34a GwO der IHK, da sie nicht dem Bewachungsgewerbe zuzuordnen sind, sondern dem Ermittlergewerbe. Sie arbeiten mit den Jedermannsrechten, vor allem der Jedermann-Festnahme (§ 127 Abs. 1 Satz 1 StPO), und sind normale Gewerbetreibende, die gemäß § 38 Abs. 1 Nr. 2 Gewerbeordnung dem überwachungsbedürftigen Gewerbe (Vertrauensgewerbe) zuzuordnen sind. Die Berufsbezeichnung Detektiv ist als solche nicht geschützt. Ein Detektiv ist meist selbständig tätig oder in einer Detektei oder Rechtsanwaltskanzlei als Ermittler angestellt (beachte hier: besondere Rechte des Detektivs als Gehilfe der Rechtsanwaltsschaft, z. B. Zeugnisverweigerungsrecht).

Der Bundesgerichtshof erlaubt grundsätzlich in der Beweisaufnahme die Überwachung durch eine private Sicherheitsfirma, außer es wird GPS verwendet. Die Grundrechte eines Menschen in Deutschland werden dadurch nicht beeinträchtigt.

Österreich

In Österreich lautet die Berufsbezeichnung Berufsdetektiv; die Arbeitnehmer von Berufsdetektiven heißen Berufsdetektiv-Assistenten. Das Gewerbe fällt unter die reglementierten Gewerbe und erfordert eine behördliche Befähigungsprüfung, die Einhaltung der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht und eine besondere Zuverlässigkeit. Die Rechte und Pflichten für Berufsdetektive sind in der Gewerbeordnung (Österreich) geregelt (§§ 94, 129, 130 GewO 1994), (GRNov 2002), (Bundesgesetzblatt vom 23. Juli 2002).

Beauftragung

Bei der Beauftragung eines Detektivs kommt es zwischen dem Kunden und dem Detektiv in der Regel zu einem Dienstvertrag gemäß BGB. Das bedeutet, dass Detektive keinen Erfolg schulden, da dieser nicht garantiert werden kann.

In manchen Fällen beauftragt man einen Detektiven als Alternative dazu, sich an Polizei oder Staatsanwaltschaft zu wenden. Der Auftraggebner möchte die staatlichen Institutionen nicht einschalten, um mehr Kontrolle über die Ermittlungsergebnisse zu behalten. Dann muss er erst später über das Einschalten entscheiden.

Überwiegend wird der Detektiv jedoch in Bereichen beauftragt, in denen die staatlichen Strafverfolgungsbehörden originär nicht tätig werden bzw. nicht werden dürfen. Dies sind in der Regel Fälle des Zivilrechts, zum Beispiel Schwarzarbeit trotz ärztlich bescheinigter Arbeitsunfähigkeit.

Tätigkeitsbereich

Private Auftraggeber schalten Privatdetektive meist für Ermittlungen in Partnerschafts-, Sorgerechts-, Erbschafts-, Unterhalts- oder anderen Familienangelegenheiten ein, also in zivilrechtlichen Angelegenheiten.

Von Unternehmen werden eher Wirtschaftsdetekteien eingesetzt, die sich auf Ermittlungen, Recherchen und Observationen im gewerblichen Bereich spezialisiert haben. Dazu gehören Personal- und Wettbewerbsangelegenheiten, die Überprüfung von Schuldnern sowie Ermittlungen zum Arbeitszeitbetrug. Immer häufiger ermitteln Detekteien auch in Sachen Patentrechtsverletzung. Nicht zu vergessen sind forensische Untersuchungen in Bezug auf Computerkriminalität sowie Lauschabwehr als Gegenmaßnahme für Wirtschaftsspionage.

Oft wird der Detektiv dem Ladendetektiv oder Kaufhausdetektiv gleichgesetzt, der jedoch originär eine Bewachungsaufgabe wahrnimmt. Insofern gehören Kaufhausdetektive auch rechtlich zu den Bewachern, da sie für die Ausübung ihrer Tätigkeit zudem eine behördliche Bewachungserlaubnis benötigen. Sonstige Detektive benötigen eine derartige Erlaubnis nicht.

In Großbritannien haben Detektive quasi-hoheitliche Aufgaben wie das Zustellen gerichtlicher Schreiben. In Deutschland ist das den Gerichtsvollziehern vorbehalten. Aus diesem Grund genießen britische Detektive einen weitaus besseren Ruf als ihre deutschen Kollegen.

In Österreich hat der Gesetzgeber den Tätigkeitsbereich von Berufsdetektiven in der Gewerbeordnung geregelt (§ 129 GewO).

Einer Gewerbeberechtigung für das Gewerbe der Berufsdetektive (§ 94 Z 62) bedarf es für


1. die Erteilung von Auskünften über Privatverhältnisse,

2. die Vornahme von Erhebungen über strafbare Handlungen,

3. die Beschaffung von Beweismitteln für Zwecke eines gerichtlichen oder verwaltungsbehördlichen Verfahrens,

4. die Ausforschung von verschollenen oder sich verborgen haltenden Personen, der Verfasser, Schreiber oder Absender anonymer Briefe, der Urheber oder Verbreiter von Verleumdungen, Verdächtigungen oder Beleidigungen,

5. die Beobachtung und Kontrolle der Treue von Arbeitnehmern,

6. die Beobachtung von Kunden in Geschäftslokalen,

7. den Schutz von Personen,

8. das Aufspüren von Geräten zur unberechtigten Übertragung von Bild und Ton, von elektronisch gespeicherten Daten und der damit verbundenen Schutzmaßnahmen Z 2 bleibt von dieser Bestimmung unberührt.

Aus diesem Befugniskatalog ergeben sich unter anderem folgende Tätigkeitsbereiche:


Adressermittlungen

Beweismittelsicherung

Bonitätsauskünfte

Diebstahl und Vandalismus

Drohung und Erpressung

Erbschaftsangelegenheiten

Unterhaltsangelegenheiten

Suche von Personen

Ausbildung

Deutschland

In Deutschland ist die Ausbildung zum Detektiv bisher nicht geregelt, da das Berufsbildungsgesetz die Bezeichnung und somit den Beruf des Detektivs nicht kennt. Eine gesetzliche Regelung der Ausbildung ist derzeit auch nicht geplant oder erkennbar. Sämtliche Bemühungen der Branche in diese Richtung sind bislang gescheitert. Dies liegt nicht zuletzt daran, dass es den Berufsverbänden bisher nicht gelungen ist, eine gemeinsame Kampagne zu bilden. In Deutschland arbeiten etwa 900 bis 1000 Detektive.

1986 wurde der Berufsbildungsplan für Detektive erarbeitet, der mit Unterstützung der Berufsverbände BDD, BID und DDV in die Zentralstelle für die Ausbildung im Detektivgewerbe (ZAD) einfloss. Zudem erfolgte die Erarbeitung aller Wissensgrundlagen auf der Basis der Berufsordnung für Detektive in Deutschland, der sich verschiedene deutsche Verbände als Berufskodex verschrieben haben.

Die IHK und andere Institute bieten Weiterbildungen an, die in Form von Wochenendseminaren in einem Zeitraum von mehreren Monaten bis hin zu zwei Jahren gehalten werden. Neben Seminaren, die auf eine Tätigkeit als Kaufhausdetektiv vorbereiten, gibt es auch die Bezeichnung Geprüfter Detektiv.

Die Lehrgänge unterschiedlicher Dauer werden von der Zentralstelle für die Ausbildung im Detektivgewerbe (ZAD), von Industrie- und Handelskammern (IHK) und privaten Bildungsträgern durchgeführt.

Österreich

In Österreich gibt es für die Ausbildung bis dato ebenfalls keine gesetzliche Regelung, allerdings bieten Berufsverbände und einzelne Firmen eine einjährige Ausbildung zum Berufsdetektiv-Assistenten an. Detektiv/in ist eine Aus- bzw. Weiterbildung, die durch interne Vorschriften der Lehrgangsträger geregelt ist.

Quelle

https://de.wikipedia.org/wiki/Detektiv