AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Detektei Martin Ulm Wien Österreich
AGB
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
Detektivagentur Martin Ulm
Inhaber: Martin Ulm
Adresse: Graben 12, 1010 Wien
GISA-Zahl 24612142
DVR: 4005544
Der Auftraggeber bestätigt mit Unterfertigung der AGB, dass mit dem Auftrag keine gesetzwidrigen Ziele verfolgt werden.
· Allgemeine Bestimmungen und Geltungsbereich
1.1
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden "AGB") regeln
sämtliche Vertragsverhältnisse zwischen der Detektivagentur Martin Ulm (im
Folgenden "Auftragnehmer" oder "AN") und ihren Auftraggebern (im
Folgenden "AG"), betreffend die Erbringung von Detektivleistungen gemäß
§ 129 und § 130 GewO in der jeweils geltenden Fassung.
1.2
Die AGB gelten sowohl für Verbraucher im Sinne des KSchG als auch für
Unternehmer gemäß UGB, sofern nicht ausdrücklich anders geregelt.
1.3
Von diesen AGB abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des AG
werden nicht Vertragsinhalt, es sei denn, der AN stimmt deren Geltung
ausdrücklich und schriftlich zu. Das Stillschweigen des AN gilt nicht als
Zustimmung.
1.4
Mit Auftragserteilung (schriftlich, elektronisch oder durch Unterzeichnung)
bestätigt der AG, den Inhalt dieser AGB zur Kenntnis genommen zu haben.
1.5
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
2. Berufsrechtliche Grundlagen & Verschwiegenheit
2.1
Der AN führt alle Tätigkeiten unter Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen
Bestimmungen durch, insbesondere der Gewerbeordnung (GewO), der Datenschutz-Grundverordnung
(DSGVO), dem Datenschutzgesetz (DSG), dem Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch
(ABGB), dem UGB (bei Unternehmern) sowie den standesrechtlichen Pflichten für
Berufsdetektive.
2.2
Der AN unterliegt der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht nach § 130
Abs. 5 GewO.
Eine Aussage ist nur dann zulässig:
- Wenn der AG den AN ausdrücklich von der Verschwiegenheit gem. § 130 Abs 5 GewO entbindet.
- Vor den Strafgerichten und Behörden besteht seitens des AN kein Aussageverweigerungsrecht.
2.3
Der AN ist berechtigt, geeignete Erfüllungsgehilfen, Subunternehmer,
technische Hilfsmittel und Ressourcen sowie externe Spezialisten
einzusetzen, sofern diese ebenfalls der Verschwiegenheitspflicht und den
Datenschutzbestimmungen unterliegen.
3. Vertragsgegenstand
3.1
Gegenstand des Vertrages ist die fachgerechte Erbringung von
Detektivleistungen, insbesondere Observationen, Ermittlungen, Recherchen,
Dokumentationen, Nachforschungen, Auskunftserhebungen, Beweisaufnahmen,
Risikoanalysen und sicherheitsnahe Dienstleistungen.
3.2
Der AN schuldet keinen bestimmten Erfolg, sondern ausschließlich die
fachgerechte Durchführung der vereinbarten Tätigkeit, nicht den Erfolg.
3.3
Der AN entscheidet – soweit nicht ausdrücklich vereinbart – über die Auswahl
der Ermittlungsmaßnahmen, Methoden, Reihenfolgen, Art und Umfang der
Auftragsausführung nach fachlichem Ermessen.
3.4
Äußere Umstände wie Einschränkungen durch Verkehrsbedingungen, Witterung, Menschenansammlungen,
Zufallsereignisse oder unvorhersehbare Situationen, die eine Observation
beeinträchtigen, begründen keine Minderung des Honorars.
4. Vertragsabschluss
4.1
Ein Vertrag kommt zustande durch:
- schriftliche Beauftragung
- elektronische Bestätigung per E-Mail
- Unterzeichnung eines Auftragsformulars durch den AG
- zweifelsfreie Beauftragung durch den AG
4.2
Der AN kann den Beginn der Tätigkeit vom rechtzeitigen Einlangen einer
Akontozahlung abhängig machen.
4.3
Kostenvoranschläge sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als
verbindlich bezeichnet werden.
5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
5.1
Der AG verpflichtet sich, alle für die Auftragsdurchführung erforderlichen Informationen
vollständig, richtig und zeitnah bekanntzugeben.
5.2
Unterbleiben Informationen seitens des AG, sind diese falsch oder
unvollständig, so haftet der AG für alle daraus resultierenden Mehrkosten,
Verzögerungen oder Ergebnisbeeinträchtigungen und hält den AN Schad- und
klaglos.
5.3
Während eines laufenden Auftrags ist es dem AG untersagt, in derselben Sache
eigenständig Ermittlungen zu führen oder andere Detekteien zu beauftragen,
sofern dies den Auftrag beeinträchtigen könnte.
6. Vergütung, Honorare & Zahlungsbedingungen
Der Auftraggeber verpflichtet sich, sämtliche durch den Auftrag verursachten Zeit- und Sachaufwände, auch auftragskausale Behörden- und Gerichtstermine, sowie bei Observationen allfällige Verkehrs- und Verwaltungsstrafen abzudecken.
6.1
Die Honorierung richtet sich nach der im Auftrag schriftlich festgelegten
Stundenbasis oder vereinbarten Pauschale. Die Mindestverrechnungsdauer beträgt 3
Stunden.
6.2
Auftrag Kausal werden verrechnet:
- Einsatz- und Technikzuschläge (Wenn vereinbart)
- Fahrtkosten
- Park- sowie Straßengebühren
- Hotel- und Aufenthaltskosten
- Auskunftsgebühren
- Behörden- und Gerichtsgebühren
- sämtliche Spesen und Barauslagen
- sonstige auftragskausale Nebenkosten.
6.3
Der AN ist berechtigt, Akontozahlungen zu verlangen. Die geplante Tätigkeit
kann vom rechtzeitigen Eingang der Akontozahlung abhängig gemacht werden.
6.4
Rechnungen sind binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung
fällig.
6.5
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Ebenso hat der
AG sämtliche Mahn-, Inkasso- und Rechtsverfolgungskosten zu ersetzen.
6.6
Gegenüber Unternehmern ist die Aufrechnung gegen Forderungen des AN
ausgeschlossen, außer es liegt eine gerichtlich festgestellte oder schriftlich
anerkannte Gegenforderung vor.
7. Stornierung
7.1
Stornierungen sind bis 24 Stunden vor Einsatzbeginn kostenfrei möglich.
7.2
Bei Stornierungen innerhalb von 24 Stunden kann der AN eine Ausfallpauschale
von bis zu 3 Stunden des vereinbarten Stundensatzes verrechnen.
7.3
Bereits entstandene Kosten (Tickets, Hotels, Vorbereitung) sind jedenfalls zu
ersetzen.
8. Ausführung des Auftrags
8.1
Der AN entscheidet über Anzahl der eingesetzten Detektive, Fahrzeuge, Technik
und Vorgehensweise nach fachlichem Ermessen.
8.2
Sind mehrere Detektive oder Fahrzeuge für einen professionellen Einsatz
erforderlich, informiert der AN den AG darüber; der AG kann eine abweichende
Entscheidung treffen, trägt dann jedoch das Risiko.
8.3
Aufträge können aus Sicherheitsgründen oder aufgrund äußerer Umstände
unterbrochen werden.
8.4
Der AG akzeptiert, dass Observationen und Ermittlungen aufgrund von Zufällen
oder äußeren Bedingungen nicht immer lückenlos möglich sind. Bei
Unterbrechungen aufgrund so genannter Umstände oder Verlust eines Ziels
aufgrund von Verkehr, Menschenansammlungen oder sonstigen äußeren Bedingungen
besteht kein Anspruch auf Honorarkürzung.
9. Berichte, Dokumentation & Vertraulichkeit
Die Veröffentlichung von jeglicher Kommunikation, Ermittlungsergebnissen des Berichts oder Teilen daraus ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftragnehmers unzulässig. Gleiches gilt für die Weitergabe an Dritte. Der Auftraggeber ist verpflichtet, sämtliche im Rahmen des Auftrags bekannt gewordenen Daten und Informationen vertraulich zu behandeln, auch über die Beendigung des Auftrags hinaus.
Die Veröffentlichung von Beratungsgesprächen, Angeboten, Erfahrungsberichten und die Bewertung auf Bewertungsportalen ist nicht gestattet.
Bei Zuwiderhandeln gegen dieses Verbot verpflichtet sich der Vertragspartner zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von Euro 5.000,00 excl. Ust.
9.1
Die Berichterstattung erfolgt grundsätzlich schriftlich. Telefonische
Zwischenberichte dienen lediglich der Orientierung und sind unverbindlich.
9.2
Berichte, Fotos, Videos, Informationen sowie sämtliche Unterlagen des AN sind streng
vertraulich und ausschließlich für die interne Verwendung des AG bestimmt und
dürfen nur zur Wahrnehmung berechtigter Interessen (z. B. Gericht)
weitergegeben werden.
9.3
Eine Veröffentlichung oder Weitergabe außerhalb gesetzlicher Zwecke ist untersagt.
Bei Zuwiderhandeln wird der AN für alle daraus entstehenden bzw. entstandenen
Kosten Schad- und klaglos gehalten.
9.4
Die Haftung für Folgen einer unzulässigen Weitergabe von Informationen durch
den AG an Dritte liegt beim AG.
10. Quellenschutz
10.1
Der AG erkennt das Prinzip des Quellenschutzes ausdrücklich an.
10.2
Der AN kann Auskunftspersonen Anonymität zusichern.
10.3
Der AG verzichtet auf Offenlegung der Identität einer Quelle, sofern keine
gesetzliche Aussagepflicht besteht.
11. Datenschutz
11.1
Der AN verarbeitet personenbezogene Daten gemäß DSGVO und DSG.
11.2
Alle Details über Art, Zweck, Umfang und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung
stehen in der entsprechenden Datenschutzerklärung des AN.
11.3
Betroffenenrechte nach Art. 12–22 DSGVO bleiben unberührt.
11.4
Es werden nur auftragsrelevante Daten verarbeitet und im Bericht erwähnt. Sämtliche Daten, welche durch Zufall verarbeitet werden, finden keinen Einklang in den Bericht und hat der AG hierauf auch kein Anrecht diese zu erhalten.
12. Haftung
12.1
Der AN haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges
Verhalten verursacht wurden.
12.2
Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit, mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn
oder Mangelfolgeschäden ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
12.3
Mehrere Auftraggeber haften zur ungeteilten Hand (solidarisch).
13. Widerrufsrechte von Verbrauchern
13.1
Für Verbraucher gemäß KSchG gilt das Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG).
13.2
Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab Vertragsabschluss.
13.3
Besteht der Wunsch des AG nach sofortigem Tätigwerden, erlischt das
Widerrufsrecht bei sofortiger (innerhalb
der Widerrufsfrist) und vollständiger Vertragserfüllung.
13.4
Widerruft der AG, nachdem der AN bereits tätig wurde, ist die Tätigkeit bis zum
Widerruf in Entsprechung der Vertragsvereinbarung (Mandatsvertrag) jedenfalls
zu entrichten und wird der AN hierüber eine Abrechnung und Honorarnote legen.
14. Vertragsbeendigung
14.1
Der Vertrag kann vom AG jederzeit schriftlich beendet werden; entstandene
Kosten sind zu tragen.
14.2
Der AN kann den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen, insbesondere
bei:
- falschen Angaben
- Zahlungsverzug
- unzulässigen Weisungen
- gefährdendem Verhalten
- fehlender Mitwirkung.
15. Gerichtsstand & Recht
15.1
Es gilt ausschließlich österreichisches Recht.
15.2
Für Unternehmer ist der Gerichtsstand das sachlich zuständige Gericht am Sitz
des AN.
15.3
Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Zuständigkeitsbestimmungen der ZPO und
der EUGVVO.
16. Ersatzfähigkeit von Detektivkosten
16.1
Auf die Ersatzfähigkeit der Detektivkosten darf hingewiesen werden, jedoch
bedarf es hierfür einer genauen rechtlichen Prüfung durch einen Rechtsanwalt.
Gerichtsstand Wien
Berufsdetektive
Die Wiener Berufsdetektive erbringen den Beweis
Die Ausübung des Sicherheitsgewerbes/Berufsdetektive ist per Gesetz
durch die Gewerbeordnung geregelt. Nach diesen Bestimmungen liegt ein
reglementiertes Gewerbe vor. Die Ausübung des Sicherheitsgewerbes setzt
eine ausdrückliche Bewilligung (früher Konzession) der Behörde voraus.
Neben den allgemeinen Bedingungen der selbständigen Gewerbeausübung sind
für Berufsdetektive besondere Voraussetzungen wie der geforderte
Befähigungsnachweis (fachliche und rechtliche Qualifikation) und eine
besondere Zuverlässigkeit zwingend vorgeschrieben und durch die Behörden
zu prüfen.
wko.at
Die Wiener Detektive stehen für Vertrauen, Glaubwürdigkeit und ein hohes Maß an Zuverlässigkeit.
Mit ihrer Erfahrung und den strengen gesetzlichen Regelungen bezüglich Arbeitsweise und Verschwiegenheit sind die Wiener Detektive befähigt, Ihre anvertrauten Angelegenheiten mit einem Höchstmaß an Diskretion, Gründlichkeit und Haltbarkeit vor einem Straf- oder Verwaltungsgericht zu ermitteln.




